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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wie bei jeder vertraglichen Geschäftsbeziehung handelt es sich auch beim Anmieten einer Ferienwohnung um einen Vertrag, der von beiden Vertragspartnern eingehalten werden muß. Wir legen bei jedem Abschluß eines solchen "Gastgebervertrages" die allgemein übliche deutsche Hotelordnung des deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zugrunde. 
  

Ein kurzer Auszug:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
2b. Die Einsparungen betragen 10% des Übernachtungspreises.
3a. Der Beherbergungsbetrieb ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
3b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 2 errechneten Betrag zu zahlen.

Alle Gäste sind dazu angehalten den Müll zu trennen.

Rauchen ist im Interesse der nachfolgenden Gäste nur auf dem Balkon gestattet.

Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes.
 
Alle Ferienwohnungen dürfen nur mit der vereinbarten Zahl von Mietern belegt werden.
 
Die Anreise kann ab 16.00 Uhr, die Abreise muss bis 10.00 Uhr erfolgen.
 
Der Mieter hat die Ferienwohnung und das darin enthaltene Inventar pfleglich zu behandeln.
 

Reiserücktrittsversicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittsversicherung. Diese schützt Sie, wenn Sie die Reise absagen müssen, denn auch schicksalhafte Ereignisse wie Krankheit oder Unfall verpflichten zur Zahlung einer gebuchten Unterkunft.